
Einführung
Die EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR), die voraussichtlich ab 2027 vollständig in Kraft tritt, wird verbindliche Mindestquoten für recycelte Inhaltsstoffe, Wiederverwendbarkeitsstandards sowie Verlängerte Herstellerverantwortung (EPR) einführen – dies betrifft insbesondere Importeure von Tragetaschen. Marken, die Konformitätsrisiken nicht proaktiv managen, drohen Importverbote, Streichung aus dem Sortiment von Einzelhändlern sowie mögliche Geldstrafen.
EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
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Verbindliche Mindestquote an recyceltem Material: Kunststoffverpackungen müssen bis 2030 mindestens 30 % recyceltes Material enthalten; bis 2040 mindestens 50 %.
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Anforderungen an die Wiederverwendbarkeit: Tragetaschen, die am Point-of-Sale eingesetzt werden, müssen Mindeststandards für Wiederverwendungszyklen erfüllen.
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Harmonisierung der EPR: Die Gebühren im Rahmen der Verlängerten Herstellerverantwortung gelten einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Handlungsempfehlung: Registrierung im jeweils zuständigen Hersteller-Verantwortlichkeitsprogramm bis 2025–2026 für jeden primären EU-Markt.
UK Green Claims Code
UK-CMA-Leitfaden für grüne Werbeaussagen (wirksam ab 2023) verbietet: vage Aussagen wie „umweltfreundlich“ ohne Nachweis; Aussagen, die technisch korrekt, aber irreführend sind; das Auslassen wesentlicher umweltbezogener Informationen. Auswirkung: Taschen, die als „umweltfreundlich“ beworben werden, müssen durch konkrete, nachprüfbare Belege gestützt sein – z. B. „Hergestellt aus 100 % zertifizierter Bio-Baumwolle (zertifiziert nach OEKO-TEX Standard 100)“.
US-FTC-Leitfaden für grüne Werbeaussagen
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aussagen zum Recycling müssen voraussetzen, dass Recyclingprogramme für eine erhebliche Mehrheit der Verbraucher an den Verkaufsorten des Produkts verfügbar sind.
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aussagen zu „recyceltem Materialanteil“ müssen den prozentualen Anteil sowie angeben, ob es sich um Vorverbrauchs- oder Nachverbrauchsmaterial handelt.
- aussagen zur Kompostierbarkeit müssen präzisiert werden, falls eine Kompostierung zu Hause oder nur in industriellen Kompostieranlagen möglich ist.
EPR-Verpflichtungen nach Markt
| Markt |
EPR-Status |
Pflicht |
| Frankreich |
Aktiv (2023) |
Registrierung beim ökologischen Entsorgungsunternehmen (Citeo) je Produktkategorie |
| Deutschland |
Aktiv (2022) |
Registrierung bei der LUCID-Datenbank; Zahlung des EPR-Beitrags |
| UK |
Aktiv (2022) |
Jährliche Übermittlung der Verpackungsdaten; Zahlung der PRN-/PERN-Abgabe |
| Australien |
APCO-Ziel für 2025 |
Freiwillig mit zunehmend verbindlichen Elementen |
| USA (CA, ME, OR, CO) |
Auf Ebene der Bundesstaaten aktiv |
Registrierung bei einer PRO pro Bundesstaat mit geltendem EPR-Gesetz |
checkliste zur Einhaltung für 2025–2026
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Überprüfen Sie Ihre Taschen-Produktlinie auf Nachhaltigkeitsbehauptungen; entfernen oder belegen Sie alle vagen ökologischen Formulierungen
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Erwerben Sie die GRS-Zertifizierung für RPET-Taschen, die in der EU/UK mit Angaben zum Anteil recycelter Inhaltsstoffe verkauft werden
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Bestätigen Sie die OEKO-TEX Standard 100-Zertifizierung für alle Textiltaschen in Anwendungen im unmittelbaren Umfeld von Lebensmitteln.
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Registrieren Sie sich gegebenenfalls bei den EPR-Systemen in Frankreich, Deutschland, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
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Fordern Sie von allen Lieferanten aktualisierte REACH-Konformitätserklärungen für nach Europa bestimmte Taschen an.
- Informieren Sie das Marketingteam über die FTC Green Guides (USA) und den CMA Green Claims Code (Vereinigtes Königreich).
Fazit & nächster Schritt
Das Zeitfenster, um proaktiv statt reaktiv – also nicht erst im Krisenfall – Compliance sicherzustellen, schließt sich für die meisten Marktteilnehmer in der EU und im Vereinigten Königreich im Jahr 2026.
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